Anerkennung der Stiftung

Die Stiftung ist mit Datum vom 4. August 2008 durch das Regierungspräsidium Gießen anerkannt worden. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Homberg/Ohm.

Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 2. März 2019